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Buchholz rät zur persönlichen Abgabe der Briefwahlunterlagen

Blauer Briefkasten vor dem Rathauseingang, in den Briefwahlunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten eingeworfen werden können.

Foto: Stadt Buchholz

Foto: Stadt Buchholz

Empfehlung der Stadt Buchholz

Die Stadt Buchholz rät Wählerinnen und Wählern zur persönlichen Abgabe.

Die Stadt meint die Stichwahl um das Bürgermeisteramt.

Die Stadt nennt als Wahltermin Sonntag, den 27. September.

Die Stadt bittet, die Briefwahlunterlagen nicht mehr per Post zu schicken.

Die Stadt nennt dafür die kurze Frist bis zum Wahlsonntag.

Wo Wähler die Unterlagen abgeben können

Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen im Wahlbüro abgeben.

Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen im Bürgerbüro der Stadt Buchholz abgeben.

Außerhalb der Öffnungszeiten steht ein blauer Briefkasten bereit.

Der Briefkasten steht vor dem Rathaus.

Wählerinnen und Wähler können die Unterlagen jederzeit in den Briefkasten einwerfen.

Die Stadt betont dabei den tatsächlichen Eingang im Rathaus.

Das Datum des Poststempels zählt nach Angaben der Stadt nicht.

Bis wann die Briefwahlunterlagen vorliegen müssen

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag, 27. September, bis 18 Uhr vorliegen.

Die Stadt nennt als Grenze für die Berücksichtigung 18 Uhr.

Später eingehende Unterlagen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Abholung von Briefwahlunterlagen vor der Stichwahl

Wer noch Briefwahlunterlagen abholen möchte, kann das am Freitag, 25. September.

  • Die Abholung ist bis 12 Uhr im Bürgerbüro möglich.
  • Die Abholung ist bis 13 Uhr im Wahlbüro möglich.

Vorstellung der Ergebnisse

Am Wahlabend zeigt die Stadt die Ergebnisse ab 18 Uhr.

Die Stadt zeigt die Ergebnisse in der Rathauskantine.

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