Buchholz rät zur persönlichen Abgabe der Briefwahlunterlagen

Buchholz rät zur persönlichen Abgabe der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl am 27. September bis 18 Uhr – Post zählt nicht.

Von Redaktion Buchholz in der Nordheide1 Min. Lesezeit
Blauer Briefkasten vor dem Rathauseingang, in den Briefwahlunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten eingeworfen werden können.

Foto: Stadt Buchholz

Foto: Stadt Buchholz

Die Stadt Buchholz rät Wählerinnen und Wählern, ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl um das Bürgermeisteramt am Sonntag, 27. September, möglichst persönlich abzugeben und nicht mehr per Post zu verschicken. Grund ist die kurze Frist bis zum Wahlsonntag.

Abgegeben werden können die Unterlagen im Wahlbüro oder im Bürgerbüro der Stadt Buchholz. Außerhalb der Öffnungszeiten steht vor dem Rathaus ein blauer Briefkasten zur Verfügung, in den die Unterlagen jederzeit eingeworfen werden können.

Wichtig ist nach Angaben der Stadt der tatsächliche Eingang im Rathaus. Das Datum des Poststempels zählt nicht. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag, 27. September, bis 18 Uhr vorliegen. Später eingehende Unterlagen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer noch Briefwahlunterlagen abholen möchte, kann das am Freitag, 25. September, noch bis 12 Uhr im Bürgerbüro und bis 13 Uhr im Wahlbüro tun.

Am Wahlabend werden die Ergebnisse der Stichwahl ab 18 Uhr in der Rathauskantine präsentiert.

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