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Amtliche Bekanntmachungen

Buchholz sucht Kandidatinnen und Kandidaten für den Inklusionsbeirat

Wahlvorschläge für die neue Wahlperiode bis zum 16. Oktober einreichen – schriftlich per Post, E-Mail oder Briefkasten

Von Redaktion Buchholz in der Nordheide03.09.26, 10:59

Die Stadt Buchholz sucht Kandidatinnen und Kandidaten für den Inklusionsbeirat der neuen Wahlperiode. Wahlvorschläge können bis zum 16. Oktober bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.

Das Gremium vertritt die Rechte und Interessen von Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen gegenüber Politik und Wirtschaft. Es berät den Rat der Stadt Buchholz bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und begleitet kommunalpolitische Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und sportlichen Leben betreffen. Der Beirat arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Er amtiert jeweils eine Wahlperiode.

Für eine Bewerbung ist ein schriftlicher Wahlvorschlag erforderlich. Dieser muss Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten enthalten. Zusätzlich soll eine Begründung der persönlichen Motivation zur Mitarbeit im Inklusionsbeirat beigefügt werden.

Das Formular und die erforderliche Datenschutzerklärung stehen unter www.buchholz.de/inklusionsbeirat zum Download bereit.

Einreichungen sind per Post an die Stadt Buchholz, Abteilung 2.1, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, per E-Mail an [email protected] oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathausplatzes 1 möglich.

Die Frist endet am 16. Oktober. Der Rat der Stadt Buchholz wählt aus den eingegangenen Bewerbungen in seiner konstituierenden Sitzung am 9. November vier Mitglieder in den Inklusionsbeirat.

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