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Buchholz wählt neuen Seniorenbeirat: Aufruf zur Kandidatur
Die Stadt Buchholz ruft zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates auf.
Der Seniorenbeirat soll für die Jahre 2026 bis 2031 gewählt werden.
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich als Kandidatin oder Kandidat melden.
Die Stadt nennt als Frist dafür Freitag, 9. Oktober.
Die Stadt führt die Wahl als Briefwahl durch.
Die Briefwahl beginnt am 20. November.
Die Briefwahl endet am 4. Dezember.
Die Stadt will die Beteiligung älterer Einwohnerinnen und Einwohner stärken.
Die Stadt nennt politische und gesellschaftliche Prozesse als Ziel.
Als Hintergrund nennt die Stadt die steigende Zahl der Menschen über 60 Jahre.
Der Beirat soll Angebote und Entscheidungen an Interessen dieser Gruppe ausrichten.
Die Stadt schreibt vor, dass der Seniorenbeirat acht Mitglieder hat.
Wahl und Zusammensetzung
Der Seniorenbeirat besteht aus acht gewählten Mitgliedern.
Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaft Steinbeck.
Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaft Holm-Seppensen.
Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaft Dibbersen.
Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaft Sprötze.
Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaft Trelde.
Drei Mitglieder vertreten die Kernstadt einschließlich Reindorf.
Wahlberechtigt ist, wer vor dem 5. Dezember 1966 geboren wurde.
Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens dem 4. September den Hauptwohnsitz in Buchholz hat.
Bedingungen für eine Kandidatur
Als Kandidatin oder Kandidat kann sich bewerben, wer am 4. Dezember das 60.
Lebensjahr vollendet hat.
Die Person muss seit mindestens dem 4. September mit Hauptwohnsitz in Buchholz gemeldet sein.
Die Person darf nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Die Person darf während der Mitgliedschaft kein Mandat im Kreis-, Stadt- oder Ortsrat innehaben.
Die Bewerbung ist als eigene Bewerbung möglich.
Die Bewerbung ist auch über einen Vorschlag möglich.
Eine Person kann ab 14 Jahren vorgeschlagen werden.
In beiden Fällen muss die Bereitschaft erklärt werden, sich wählen zu lassen.
Bewerbung und Fristen
Die Stadt Buchholz beginnt die Information ab Montag, 21. September.
Die Stadt informiert wahlberechtigte Seniorinnen und Senioren schriftlich.
Die Stadt nimmt Wahlvorschläge bis Freitag, 9. Oktober entgegen.
Die Stadt fordert die Wahlvorschläge auf dem amtlichen Vordruck.
Die Stadt Buchholz nennt drei Wege zur Einreichung.
- Die Postadresse lautet: Wahlausschuss Seniorenbeirat, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz.
- Die E-Mail-Adresse lautet: [email protected].
- Der Einwurf erfolgt über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erstellt die Stadt die Wahlliste.
Auf Grundlage der Wahlliste findet die Briefwahl vom 20. November bis zum 4. Dezember statt.
Aufgaben des Seniorenbeirates
Der Seniorenbeirat übernimmt keine eigenen Aufgaben der Altenhilfe.
Der Seniorenbeirat berät kommunale Stellen.
Der Seniorenbeirat berät staatliche Stellen.
Der Seniorenbeirat berät Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Der Seniorenbeirat tauscht sich zu sozialen Themen aus.
Der Seniorenbeirat tauscht sich zu kulturellen Themen aus.
Der Seniorenbeirat tauscht sich zu wirtschaftlichen Themen aus.
Der Seniorenbeirat tauscht sich zu sportlichen Themen aus.
Der Seniorenbeirat tauscht sich zu politischen Themen aus.
Der Seniorenbeirat wirkt bei seniorengerechten Lebensbedingungen mit.
Die Bereiche sind Verkehr, Wohnen, Sport und Freizeit.
Der Seniorenbeirat wirkt bei der Planung offener Altenhilfeangebote mit.
Der Seniorenbeirat pflegt Kontakte zu Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern.
Der Seniorenbeirat pflegt Kontakte zu Heimbeiräten.
Der Seniorenbeirat berät die Seniorenarbeit in Verbänden.
Der Seniorenbeirat kann ein beratendes Mitglied entsenden.
Das Mitglied hat Rede- und Antragsrecht im zuständigen Fachausschuss.
Derzeit nennt die Stadt den Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur.