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Buchholz wählt neuen Seniorenbeirat: Aufruf zur Kandidatur

Bewerbungen bis zum 9. Oktober, Briefwahl vom 20. November bis zum 4. Dezember

Von Redaktion Buchholz in der Nordheidevor 1 Tag

Die Stadt Buchholz ruft zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates für die Jahre 2026 bis 2031 auf. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können sich bis Freitag, 9. Oktober, als Kandidatin oder Kandidat auf die Wahlliste setzen lassen. Die eigentliche Wahl findet per Briefwahl vom 20. November bis einschließlich 4. Dezember statt.

Mit dem Seniorenbeirat will die Stadt die Beteiligung älterer Einwohnerinnen und Einwohner an politischen und gesellschaftlichen Prozessen stärken. Hintergrund ist nach Angaben der Stadt die in den vergangenen Jahrzehnten gestiegene Zahl der Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre. Der Beirat soll dazu beitragen, Angebote und Entscheidungen stärker an den Interessen und Bedürfnissen dieser Gruppe auszurichten.

Wahl und Zusammensetzung

Der Seniorenbeirat besteht aus acht gewählten Mitgliedern. Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaften Steinbeck, Holm-Seppensen, Dibbersen, Sprötze und Trelde. Drei Mitglieder vertreten die Kernstadt einschließlich Reindorf.

Wahlberechtigt ist, wer vor dem 5. Dezember 1966 geboren wurde und seit mindestens dem 4. September seinen Hauptwohnsitz in Buchholz hat.

Als Kandidatin oder Kandidat kann sich bewerben, wer am 4. Dezember das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens dem 4. September mit Hauptwohnsitz in Buchholz gemeldet ist, nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und während der Mitgliedschaft im Seniorenbeirat kein Mandat im Kreis-, Stadt- oder Ortsrat innehat.

Eine Bewerbung ist sowohl als eigene Bewerbung als auch über einen Vorschlag möglich. Vorgeschlagen werden kann eine Person ab 14 Jahren. In beiden Fällen muss die Bereitschaft erklärt werden, sich in den Seniorenbeirat wählen zu lassen.

Bewerbung und Fristen

Ab Montag, 21. September, informiert die Stadt Buchholz alle wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren schriftlich über die Wahl. Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Vordruck bis Freitag, 9. Oktober, bei der Stadt Buchholz einzureichen.

Die Einreichung ist auf drei Wegen möglich: per Post an den Wahlausschuss Seniorenbeirat, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, per E-Mail an [email protected] oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Wahlliste erstellt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Briefwahl vom 20. November bis zum 4. Dezember.

Aufgaben des Seniorenbeirates

Der Seniorenbeirat übernimmt keine eigenen Aufgaben der Altenhilfe, sondern berät kommunale und staatliche Stellen sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege. Zu seinen Aufgaben zählen der Austausch zu sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen und politischen Themen, die Mitwirkung bei seniorengerechten Lebensbedingungen in Bereichen wie Verkehr, Wohnen, Sport und Freizeit sowie die Mitwirkung bei der Planung offener Altenhilfeangebote.

Hinzu kommen die Pflege von Kontakten zu Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern sowie Heimbeiräten und die Beratung der Seniorenarbeit in Verbänden. Außerdem kann der Seniorenbeirat ein beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht in den zuständigen Fachausschuss entsenden, derzeit in den Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur.

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