Kandidaturen für den Inklusionsbeirat in Buchholz bis 16. Oktober möglich
Stadt sucht Bewerberinnen und Bewerber; Rat wählt am 9. November vier Mitglieder für die neue Wahlperiode
Die Stadt Buchholz sucht Kandidatinnen und Kandidaten für den Inklusionsbeirat der neuen Wahlperiode. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 16. Oktober mit einem schriftlichen Wahlvorschlag bewerben.
Das Gremium vertritt die Rechte und Interessen von Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen gegenüber Politik und Wirtschaft. Es berät den Rat der Stadt Buchholz bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und begleitet kommunalpolitische Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und sportlichen Leben betreffen. Der Beirat arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Er amtiert jeweils für eine Wahlperiode.
Für den Wahlvorschlag sind Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie Kontaktdaten anzugeben. Zusätzlich ist eine Begründung der persönlichen Motivation zur Mitarbeit im Inklusionsbeirat erforderlich. Das Formular und die notwendige Datenschutzerklärung stehen unter www.buchholz.de/inklusionsbeirat zum Download bereit.
Einreichungen sind per Post an die Stadt Buchholz, Abteilung 2.1, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, per E-Mail an [email protected] oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathausplatzes 1 möglich. Die Frist endet am 16. Oktober.
Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt der Rat der Stadt Buchholz in seiner konstituierenden Sitzung am 9. November vier Mitglieder in den Inklusionsbeirat.
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