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Burgwedel: Bei 172 Wahlbriefen wurde der äußere Umschlag im Mehraugenprinzip geöffnet
Die Stadt Burgwedel informiert über ein geöffnetes Dokument.
Mitarbeitende der Wahlleitung öffneten bei 172 Wahlbriefen den äußeren roten Wahlbriefumschlag.
Diese 172 Fälle betreffen bisher rund 4.100 eingegangene Wahlbriefe.
Die Mitarbeitenden öffneten den Umschlag im Mehraugenprinzip.
Das betrifft die bisherigen Vorgänge bei der Briefwahl.
Warum die Mitarbeitenden die Umschläge öffneten
Die Wahlberechtigten legten den Wahrschein falsch ein.
Dabei waren die Angaben zum Wahlbezirk von außen nicht erkennbar.
Die Stadt nennt als Ursache die fehlende Sichtbarkeit der Wahlbezirksangaben.
Die Regionswahlleitung ordnete die Wahlbriefe danach neu zu.
So sollten die Wahlbriefe dem richtigen Briefwahlbezirk zugeordnet werden.
So lief die Information an die Kommunen ab
Die Regionswahlleitung informierte am 26. August 20 Städte und Gemeinden.
Diese Städte und Gemeinden liegen im Umland von Burgwedel.
Für diese Orte ist die Regionswahlleitung zuständig.
Die Regionswahlleitung teilte mit, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.
In den Fällen sollte der äußere rote Wahlbriefumschlag im Mehraugenprinzip geöffnet werden.
Danach sollte der Wahlschein richtig eingelegt werden.
Was bei der Öffnung gemacht wurde
Die Öffnung betraf nur die richtige Zuordnung zum Briefwahlvorstand.
Der Stimmzettel liegt in einem gesonderten verschlossenen Stimmzettelumschlag.
Die Mitarbeitenden öffneten den Stimmzettelumschlag nicht.
Sie entnahmen den Stimmzettel nicht.
Sie sahen den Stimmzettel nicht ein.
Auswirkungen auf Wahlgeheimnis und Wahl
Nach Angaben der Stadt wurde die Integrität der Wahl nicht beeinträchtigt.
Nach Angaben der Stadt wurde das Wahlgeheimnis zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt.
Die betroffenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung berücksichtigt.
Auswirkungen auf den Bestand der Wahl erwartet die Stadt nicht.
Hinweis der Landeswahlleitung und Stopp des Verfahrens
Die Landeswahlleitung wies am 9. September auf eine Regel hin.
Sie sagte, dass auch die vorzeitige Öffnung nicht zulässig ist.
Die Regionswahlleitung informierte die Kommunen danach umgehend.
Die Regionswahlleitung stoppte die bisherige Verfahrensweise.
In Burgwedel kam das Verfahren bereits ab dem 8. September nicht mehr zur Anwendung.
Hintergrund zur Kennzeichnung der Wahlbriefe
Bei der Kommunalwahl erstellen die Stellen die Wahlbriefe im vorgegebenen Verfahren.
Dieses Verfahren vermerkt den zuständigen Briefwahlbezirk nicht zusätzlich außen am roten Wahlbriefumschlag.
Die für die Zuordnung nötigen Angaben stehen stattdessen auf dem Wahlschein.
Die Angaben müssen durch das Fenster des Wahlbriefumschlags lesbar sein.