Burgwedel: Bei 172 Wahlbriefen wurde der äußere Umschlag im Mehraugenprinzip geöffnet
Die Öffnung diente nur der Zuordnung des Wahlscheins zum zuständigen Briefwahlbezirk; Stimmzettelumschlag blieb geschlossen
Äußerer roter Wahlbriefumschlag bei nicht zuordnungsfähigen Wahlbriefen geöffnet
Die Stadt Burgwedel informiert, dass bei 172 der bisher eingegangenen rund 4.100 Wahlbriefe der äußere rote Wahlbriefumschlag von Mitarbeitenden der Wahlleitung im Mehraugenprinzip geöffnet worden ist.
In diesen Fällen hatten Wahlberechtigte den Wahlschein trotz entsprechender Anleitung so eingelegt, dass die Angaben zum Wahlbezirk von außen nicht erkennbar waren. Um die Wahlbriefe dennoch eindeutig dem richtigen Briefwahlbezirk zuordnen zu können, hatte die Regionswahlleitung den 20 regionsangehörigen Städten und Gemeinden im Umland, für die sie zuständig ist, am 26. August mitgeteilt, dass in solchen Fällen der äußere rote Wahlbriefumschlag im Mehraugenprinzip geöffnet und der Wahlschein richtig eingelegt werden könne.
Beim Öffnen des äußeren roten Wahlbriefumschlags ging es ausschließlich um die korrekte Zuordnung des Wahlbriefs zum zuständigen Briefwahlvorstand. Der Stimmzettel befindet sich in einem gesonderten verschlossenen Stimmzettelumschlag. Dieser Umschlag wurde nicht geöffnet. Stimmzettel wurden weder entnommen noch eingesehen.
Nach Angaben der Stadt waren die Integrität der Wahl und das Wahlgeheimnis zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Die betroffenen Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Briefwahlergebnisse berücksichtigt. Auswirkungen auf den Bestand der Wahl sind nicht zu erwarten.
Nachdem die Landeswahlleitung am 9. September darauf hingewiesen hat, dass bereits die vorzeitige Öffnung des äußeren Wahlbriefumschlags nicht zulässig ist, hat die Regionswahlleitung die Kommunen umgehend darüber informiert und die bisherige Verfahrensweise gestoppt. In Burgwedel kam das Verfahren bereits ab dem 08.09. nicht mehr zur Anwendung.
Hintergrund
Bei der Kommunalwahl werden die Wahlbriefe in einem Verfahren erstellt, bei dem der konkret zuständige Briefwahlbezirk nicht mehr zusätzlich von außen auf dem roten Wahlbriefumschlag vermerkt wird. Die für die Zuordnung erforderlichen Angaben befinden sich stattdessen auf dem Wahlschein und müssen durch das Fenster des Wahlbriefumschlags lesbar sein.
Eigene Anzeige
Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen
Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.