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Kommunalwahl in Cloppenburg: 27.400 Wahlberechtigte stimmen ab
Am 13. September 2026 findet in Cloppenburg die Kommunalwahl statt.
Rund 27.400 Menschen sind in Cloppenburg wahlberechtigt.
Gewählt werden an diesem Tag vier Ämter und Gremien.
Das sind der neue Landrat.
Das sind der Bürgermeister.
Das ist der Kreistag.
Das ist der Stadtrat.
Die Stadt Cloppenburg informiert in einer Pressemitteilung über Fristen.
Die Stadt Cloppenburg informiert in einer Pressemitteilung über Wahlmodalitäten.
Die Pressemitteilung erklärt auch die Auszählung.
Wer darf wählen
Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist.
Wählen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Wählen darf, wer eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.
Wählen darf, wer seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz hat.
Das gilt im Wahlgebiet.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Benachrichtigungskarte.
Die Benachrichtigungskarte nennt das Wahllokal.
Die Benachrichtigungskarte zeigt das Wahllokal für den Wahlsonntag.
Wahlberechtigte können damit am Wahlsonntag wählen.
Die Wahlzeit läuft von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Briefwahl und Antrag
Alternativ zur Urnenwahl ist Briefwahl möglich.
Informationen dazu stehen auf der Internetseite der Stadt.
Die Stadt nennt den Link www.cloppenburg.de/wahlen.
Auf der Seite steht ein Online-Antragsformular.
Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Rathaus beantragt werden.
Die Wahlberechtigten können die Unterlagen dann mitnehmen.
Im Rathaus kann die Wahl auch direkt vor Ort erfolgen.
Das ist bis Freitag, 11. September, möglich.
Öffnungszeiten des Wahlbüros
Das Wahlbüro liegt in Raum 0.18.
Das Wahlbüro ist täglich von 8 Uhr bis 16 Uhr geöffnet.
Donnerstags ist das Wahlbüro bis 17 Uhr geöffnet.
Freitags ist das Wahlbüro bis 12.30 Uhr geöffnet.
Zusätzlich steht der Service am Samstag, 5. September, zur Verfügung.
Der Service am Samstag läuft von 9 Uhr bis 12 Uhr.
Wahlbrief rechtzeitig abgeben
Wichtig ist die rechtzeitige Abgabe des Wahlbriefs.
Der Wahlbrief soll am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen.
Per Post soll der Wahlbrief spätestens bis Donnerstag, 10. September, aufgegeben werden.
Alternativ können Wahlberechtigte den Wahlbrief in den Briefkasten werfen.
Der Briefkasten liegt am Eingang des Cloppenburger Rathauses.
Das Einwerfen ist bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr möglich.
Stimmzettel und Stimmenverteilung
Bei der Wahl erhalten die Wählenden vier Stimmzettel.
Für das Amt des Landrates sind Kandidierende aufgeführt.
Für den Landrat kreuzen Wählende den Favoriten an.
Bei der Bürgermeisterwahl tritt in Cloppenburg nur Amtsinhaber Neidhard Varnhorn an.
Bei der Bürgermeisterwahl stimmen Wählende mit Ja oder Nein ab.
Für den Kreistag und den Stadtrat gibt es jeweils drei Stimmen.
Die drei Stimmen können frei verteilt werden.
Die Wählenden können alle drei Stimmen an eine Person geben.
Die Wählenden können die Stimmen auch auf mehrere Personen verteilen.
Die Wählenden können die Stimmen auch über mehrere Parteien verteilen.
Die Wählenden können die Stimmen auch über mehrere Wählergruppen verteilen.
Die Stimmen können einer Partei oder Wählergruppe als Gesamtliste gegeben werden.
Die Stimmen können auch zwischen Listen und einzelnen Kandidierenden aufgeteilt werden.
Auszählung am Wahlsonntag
Die Auszählung beginnt am Wahlsonntag ab 18 Uhr.
Zuerst ermittelt die Wahl die neue Landratswahl.
Erreicht kein Kandidat mehr als 50 Prozent der Stimmen, folgt eine Stichwahl.
Die Stichwahl findet am 27. September statt.
Dann stellt die Wahl die beiden Bewerber für die Stichwahl fest.
Nach der Landratswahl folgt die Bürgermeisterwahl.
Anschließend werden Kreistag und Stadtrat ausgezählt.
Wie die Sitze verteilt werden
Für die Sitzverteilung werden zuerst alle gültigen Stimmen zusammengezählt.
Gültige Stimmen sind Stimmen für einzelne Personen.
Gültige Stimmen sind auch Stimmen für Listen.
Für jede Partei oder Wählergruppe zählt die Wahl Listenstimmen zusammen.
Für jede Partei oder Wählergruppe zählt die Wahl persönliche Stimmen zusammen.
Danach berechnet die Wahl das Verhältnis zur Gesamtzahl aller gültigen Stimmen.
Die Wahl nutzt dafür das Hare-Niemeyer-Verfahren.
Beim Hare-Niemeyer-Verfahren wird die Sitzanzahl rechnerisch bestimmt.
Bei Kommunalwahlen gibt es laut Stadt keine Sperrklausel.
Auch Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber nehmen an der Sitzverteilung teil.
Die Wahl verteilt Sitze nach dem Stimmenanteil.
Zuerst bekommt jede Partei Sitze aus der ganzen Zahl ihres rechnerischen Anteils.
Danach verteilt die Wahl die Rest-Sitze nach den größten Zahlenresten.
Die Wahl vergibt die Rest-Sitze beginnend mit dem höchsten Rest.
Danach bestimmt die Wahl, wie viele Sitze über Personenwahl vergeben werden.
Danach bestimmt die Wahl, wie viele Sitze über Listenwahl vergeben werden.
Welche Kandidierenden bekommen die Sitze
Wenn die Gesamtzahl feststeht, folgt die Entscheidung über die Kandidierenden.
Dabei zählt die Wahl persönliche Stimmen.
Dabei zählt die Wahl auch Stimmen für die Gesamtliste.
Sitze über die Personenwahl bekommen Kandidierende mit den meisten persönlichen Stimmen.
Sitze über die Listenwahl bekommen Kandidierende in Reihenfolge der Liste.
Kandidierende mit einem Sitz aus persönlichen Stimmen werden bei Listensitzen übersprungen.
Öffentliche Wahlparty im Kulturbahnhof
Die Stadt Cloppenburg lädt am Wahlsonntag ab 18 Uhr ein.
Die Stadt lädt zu einer öffentlichen Wahlparty im Kulturbahnhof ein.
Die Stadt nennt als Zielgruppe alle Interessierten.
Bei der Wahlparty stellt die Stadt laufend aktuelle Wahlergebnisse vor.
Die Stadt erwartet auch den Bürgermeister.
Die Stadt erwartet auch Rats-Kandidierende.
Die Stadt erwartet auch Vertreter mehrerer Parteien.
Der Eintritt zur Wahlparty ist frei.