Kommunalwahl in Cloppenburg: 27.400 Wahlberechtigte stimmen ab
Wahl von Landrat, Bürgermeister, Kreistag und Stadtrat mit Urnenwahl und Briefwahl – Auszählung ab 18 Uhr am 13. September 2026
Am 13. September 2026 sind in Cloppenburg rund 27.400 Wahlberechtigte zur Kommunalwahl aufgerufen. Gewählt werden an diesem Tag viermal: der neue Landrat, der Bürgermeister, der Kreistag und der Stadtrat. Die Stadt informiert in einer Pressemitteilung über die wichtigsten Fristen, Wahlmodalitäten und die Auszählung.
Wahlberechtigung und Stimmabgabe
Wählen darf, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat. Alle Wahlberechtigten haben eine Benachrichtigungskarte erhalten. Mit dieser können sie am Wahlsonntag zwischen 8 und 18 Uhr das jeweils auf der Karte vermerkte Wahllokal aufsuchen.
Alternativ ist Briefwahl möglich. Informationen dazu sowie der Link zum Online-Antragsformular stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.cloppenburg.de/wahlen.
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Rathaus beantragt und mitgenommen werden. Vor Ort kann dort auch direkt gewählt werden. Das ist noch bis Freitag, 11. September, möglich.
Das Wahlbüro in Raum 0.18 ist täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet, donnerstags bis 17 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr. Zusätzlich steht dieser Service am Samstag, 5. September, von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Wichtig ist außerdem die rechtzeitige Abgabe des Wahlbriefs, damit er am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegt. Per Post sollte er spätestens bis Donnerstag, 10. September, aufgegeben werden. Alternativ kann der Wahlbrief bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in den Briefkasten am Eingang des Cloppenburger Rathauses eingeworfen werden.
Vier Stimmzettel und Stimmenverteilung
Bei der Wahl erhalten alle Wählenden vier Stimmzettel. Für das Amt des Landrates sind die Kandidierenden aufgeführt; hier wird der Favorit angekreuzt. Bei der Bürgermeisterwahl tritt in Cloppenburg nur Amtsinhaber Neidhard Varnhorn an. Hier wird mit Ja oder Nein abgestimmt.
Für den Kreistag und den Stadtrat stehen jeweils drei Stimmen zur Verfügung. Diese drei Stimmen können frei verteilt werden: vollständig an eine Person, auf mehrere Personen oder auch über unterschiedliche Parteien beziehungsweise Wählergruppen hinweg. Die Stimmen können außerdem einer Partei oder Wählergruppe als Gesamtliste gegeben oder zwischen Listen und einzelnen Kandidierenden aufgeteilt werden.
Auszählung am Wahlsonntag
Die Auszählung beginnt am Wahlsonntag ab 18 Uhr. Zunächst wird der neue Landrat ermittelt. Falls kein Kandidat über 50 Prozent der Stimmen erreicht, werden die beiden Bewerber für die Stichwahl am 27. September festgestellt. Danach folgt die Bürgermeisterwahl. Anschließend werden Kreistag und Stadtrat ausgezählt.
Für die Sitzverteilung werden zunächst alle gültigen Stimmen zusammengezählt. Dazu zählen sowohl Stimmen für einzelne Personen als auch Stimmen für Listen. Für jede Partei oder Wählergruppe werden die Listenstimmen und die persönlichen Stimmen ihrer Kandidierenden zusammengerechnet. Aus dem Verhältnis dieser Stimmen zur Gesamtzahl aller gültigen Stimmen wird nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet, wie viele Sitze die jeweilige Partei oder Wählergruppe insgesamt im Kreistag beziehungsweise im Stadtrat erhält. Eine Sperrklausel gibt es bei Kommunalwahlen nicht. Auch Einzelbewerber:innen nehmen an dieser Sitzverteilung teil.
Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren werden die Sitze entsprechend dem Stimmenanteil verteilt. Zunächst erhält jede Partei so viele Sitze, wie sich aus der ganzen Zahl ihres rechnerischen Sitzanteils ergibt. Verbleibende Sitze werden anschließend nach der Größe der Zahlenreste hinter dem Komma vergeben, beginnend mit dem höchsten Rest. Bei Parteien und Wählergruppen wird danach ebenfalls nach diesem Verfahren bestimmt, wie viele ihrer Sitze über die Personenwahl und wie viele über die Listenwahl vergeben werden.
Steht fest, wie viele Sitze eine Partei oder Wählergruppe insgesamt erhält, wird im nächsten Schritt entschieden, welche Kandidierenden diese Sitze bekommen. Dabei zählen sowohl die persönlichen Stimmen als auch die Stimmen für die Gesamtliste. Die über die Personenwahl zu vergebenden Sitze erhalten die Kandidierenden mit den meisten persönlichen Stimmen. Die über die Listenwahl zu vergebenden Sitze werden in der Reihenfolge der Liste vergeben. Wer bereits über persönliche Stimmen einen Sitz erhalten hat, wird bei der Vergabe der Listensitze übersprungen.
Öffentliche Wahlparty im Kulturbahnhof
Die Stadt Cloppenburg lädt am Wahlsonntag ab 18 Uhr alle Interessierten zu einer öffentlichen Wahlparty im Kulturbahnhof ein. Dort werden laufend die aktuellen Wahlergebnisse präsentiert. Erwartet werden auch der Bürgermeister, die Rats-Kandidierenden und Vertreter mehrerer Parteien. Der Eintritt ist frei.
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