Schnedermann-Brons-Stiftung nimmt Förderanträge bis 30. September 2026 an
Vereine, Institutionen und andere gemeinnützige Träger können noch bis zum 30. September 2026 Förderanträge bei der Schnedermann-Brons-Stiftung einreichen. Anträge von Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Über die eingereichten Anträge soll noch im laufenden Jahr entschieden werden.
Die Stiftung unterstützt Menschen, die durch Krieg, Gewalttaten, Arbeitsunfälle oder Naturkatastrophen geschädigt wurden, sowie Menschen mit Teilhabeeinschränkung. Gefördert werden insbesondere Vereine und Institutionen, die sich für diese Personengruppen engagieren und deren Betreuung, Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe fördern.
Nach Angaben der Stiftung sollen die verfügbaren Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo konkrete Hilfe benötigt wird. Förderungen kommen vor allem für Projekte und Maßnahmen in Betracht, die die Lebenssituation der betroffenen Menschen nachhaltig verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe stärken.
Antragstellung
Förderanträge können ausschließlich von Vereinen, Institutionen und anderen gemeinnützigen Trägern eingereicht werden. Damit eine sachgerechte Prüfung möglich ist, sollen die Anträge Angaben zum geplanten Projekt oder Förderzweck, zur Zielgruppe, zu den voraussichtlichen Gesamtkosten sowie zur gewünschten Förderhöhe enthalten.
Formlose Anträge sind bis zum 30.09.2026 per E-Mail an den Fachdienst Finanzen, Abgaben und Stadtkasse zu richten. Ansprechpartner sind Frau Dagmar Wiltfang unter [email protected] und Herr Jens Tholen unter [email protected].
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.emden.de/schnedermann-brons-stiftung.
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