Gehrden: Doppelte Briefwahlunterlagen für die Stichwahl der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten

Gehrden warnt: Einige Wahlberechtigte erhielten doppelte Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 27.09.2026. Fehler behoben, doppelte Stimmabgabe unzulässig.

Von Redaktion Gehrden1 Min. Lesezeit

Die Stadt Gehrden weist darauf hin, dass einige Wahlberechtigte in Gehrden für die Stichwahl der Regionspräsidentin beziehungsweise des Regionspräsidenten am 27. September 2026 doppelte Briefwahlunterlagen erhalten haben.

Nach Angaben der Stadt wurden die betreffenden Wahlscheine aufgrund eines technischen Fehlers im Anwendungsprogramm mit derselben Wahlscheinnummer zweimal gedruckt und versendet. Das Wahlamt habe den Fehler zeitnah erkannt. Das Problem sei bereits behoben; eine mehrfache Stimmabgabe sei nicht möglich.

Hinweis an Wahlberechtigte

Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, ihr Stimmrecht nur einmal auszuüben. Eine doppelte Stimmabgabe ist nicht zulässig. Am Wahltag sollen doppelte Wahlscheine und Stimmzettel anhand der identischen Wahlscheinnummer herausgefiltert werden.

Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Eigene Anzeige

Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

Jetzt anfragen→

Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern:

Einfache Sprache