Vier Erschließungsstraßen in Wathlingen erhalten eigene Satzungen
Für die Erschließungsanlagen „Am Heidegraben“, „Bei dem Schafstalle“, „Else-Dulkys-Ring“ und „Von-Reden-Ring“ gelten in Wathlingen jeweils eigene Satzungen zu den Merkmalen ihrer endgültigen Herstellung. Rechtswirksam wurden die Regelungen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Celle am 22. Oktober 2026.
Der Rat der Gemeinde Wathlingen hatte die Satzungen am 28. September 2026 beschlossen. Alle vier Straßen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33 „Bei dem Schafstalle“.
Fahrbahn, Beleuchtung und Entwässerung
Für jede der Erschließungsanlagen sehen die Satzungen eine Fahrbahn mit Überfahrten und Übergängen, Straßenbeleuchtung sowie Straßenentwässerung vor. Ein Betontiefbord soll die Fahrbahn vom unbefestigten Seitenraum abgrenzen. Das Oberflächenwasser soll im Seitenraum versickern.
Die Satzungen beschreiben die Merkmale der endgültigen Herstellung. Sie nennen keine Kosten oder Beitragshöhen.
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