Laatzen: Grundstückseigentümer müssen Herbstlaub von Geh- und Radwegen entfernen
In Laatzen sind die Eigentümerinnen und Eigentümer angrenzender Grundstücke für die Reinigung der Geh- und Radwege zuständig. Dazu zählt auch, Herbstlaub sowie Kastanien, Eicheln, Bucheckern und andere herbstliche Ablagerungen zu beseitigen.
Wo die Stadt keine Straßenreinigung durchführt, reicht die Pflicht bis zur Straßenmitte. Zum Straßenbereich gehört auch der Seitenstreifen – unabhängig davon, wie er befestigt ist. Grenzen Grundstücke an mehreren öffentlichen Straßen oder Wegen, müssen die angrenzenden Flächen auf allen Seiten berücksichtigt werden.
Laub nicht in die Gosse kehren
Die Stadt rät davon ab, Laub in die Gosse zu kehren: Es kann dort den Wasserabfluss beeinträchtigen und wird von der Straßenkehrmaschine nicht aufgenommen.
Entsorgungsmöglichkeiten
Herbstlaub kann über die Biotonne, den eigenen Kompost, die Wertstoffhöfe von aha oder den Kompostplatz der Stadt Laatzen entsorgt werden. Dieser liegt an der Hildesheimer Straße 305 in Rethen und ist montags von 7.15 bis 12 Uhr geöffnet. Vom 1. April bis zum 30. November gibt es zusätzlich donnerstags eine Öffnungszeit von 13 bis 16 Uhr.
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