Wilhelmshaven schult Ehrenamtliche für Vormundschaften

Zehn Personen nahmen an einer vierteiligen Schulung des Wilhelmshavener Jugendamts für ehrenamtliche Vormünder teil.

Von Redaktion Wilhelmshaven1 Min. Lesezeit
Eine Gruppe informiert sich beim Amtsgericht über die Arbeit einer Rechtspflegerin. Jasmin Volkmann und Elke Meiners stehen in der hinteren Reihe.

Foto: Stadt Wilhelmshaven

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Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht selbst wahrnehmen können, können ehrenamtliche Vormünder die rechtliche Vertretung in bestimmten Angelegenheiten übernehmen. Das Wilhelmshavener Jugendamt hat dafür eine vierteilige Schulung angeboten. Zehn Personen meldeten sich zu dem Kurs an.

Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und praktische Hilfestellungen. Außerdem wurden Kontakte zu Einrichtungen und Behörden vermittelt, die für die spätere Tätigkeit wichtig sein können. Dazu zählt das Amtsgericht, bei dem Vormundschaften richterlich angeordnet werden und Rechtspfleger die Vormünder gesetzlich beraten und überprüfen.

Eine ehrenamtliche Vormundschaft bedeutet nicht, dass das Kind bei der vormundschaftlichen Person leben muss. Gewünscht ist jedoch regelmäßiger Kontakt, damit eine Beziehung entstehen kann und die rechtliche Vertretung im Sinne des Kindes erfolgt.

Das Jugendamt führt nach eigenen Angaben rund 150 Fälle, in denen Eltern die rechtliche Vertretung ihrer Kinder nicht wahrnehmen können. Jasmin Volkmann ist dort die Koordinierungsstelle und erste Ansprechpartnerin für Fragen rund um Vormundschaften.

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