Klagen gegen Ausschluss von der Kommunalwahl in Niedersachsen bleiben ohne Erfolg
Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe wurden abgelehnt; AfD und Kritiker sehen dennoch Bedarf an rechtlichem Schutz und Überprüfung.
Die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe gegen ihren Ausschluss von der Kommunalwahl in Niedersachsen sind abgelehnt worden. Nach Angaben der AfD wird eine rechtliche Überprüfung durch Gerichte damit erst Jahre nach der Wahl stattfinden.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stefan Möller kritisierte in diesem Zusammenhang den Rechtsschutz gegen Wahlausschlüsse scharf. Er erklärte, ein Bundesland, das durch politisch besetzte Wahlausschüsse Oppositionspolitiker an der Teilnahme der Wahl hindere und Spuren durch die Anordnung der Löschung von Daten zu beseitigen versuche, habe „ein schweres Rechtsstaatsdefizit“. Zudem bemängelte er, effektiver Rechtsschutz gegen solche Entscheidungen existiere nicht.
Möller weiter: Angesichts dieser Erfahrungen, die man eher in autoritären Regimen erwarte, klängen die „Phrasen von der Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats“ zunehmend hohl.
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