Baugebiet An der Schölke: Stadt kann Planung fortsetzen

Das Bundesverwaltungsgericht weist die Beschwerde zum Baugebiet „An der Schölke-Neu“ zurück. Braunschweig kann die Planung für 50 bis 60 Wohneinheiten fortsetzen.

Von Presse-Service.de1 Min. Lesezeit

Die Stadt Braunschweig kann die Planung für das Baugebiet „An der Schölke-Neu“ (HO 54) fortsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit sind die Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen den Bebauungsplan ausgeschöpft.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Klage gegen den Bebauungsplan im September 2025 abgewiesen und das Abwägungsergebnis bestätigt. Die Klage hatte sich insbesondere mit der Entwässerungssituation befasst. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. September 2026 zurück.

Der Bebauungsplan war nach einem erneuten Beteiligungsverfahren im Juli 2022 in Kraft getreten. Die Stadtbau-rat Gerold Leppa erklärte: „Das sicher nicht einfache Planverfahren in anerkannt schwierigen Rahmenbedingungen wurde durch die Klagen verzögert, aber die gerichtlichen Entscheidungen bestätigen die Stadt in ihrem Vorgehen“.

Für das Gebiet sind etwa 50 bis 60 Wohneinheiten vorgesehen. Die städtische Grundstücksgesellschaft hat das Areal inzwischen vom ursprünglichen Investor erworben und will die Erschließungsplanungen wieder aufnehmen. Diese hatten während der gerichtlichen Auseinandersetzung geruht. Wann die Erschließungsarbeiten beginnen, steht laut Stadt noch nicht fest.

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