Laub auf Gehwegen: Anlieger müssen vor ihrem Grundstück reinigen
Von Redaktion Lingen (Ems)1 Min. Lesezeit
Nasses Herbstlaub kann Geh- und Fahrradwege rutschig machen. Die Stadt Lingen weist deshalb darauf hin, dass Anlieger den Gehweg vor ihrem Grundstück reinigen müssen. Die Straßenreinigungspflicht gilt auch bei Unkraut- und Grasbewuchs.
Laub und Grünabfälle aus Privatgärten oder von Gehwegen sollen nicht in den öffentlichen Straßenbereich gefegt werden. Das betrifft besonders Straßen, die regelmäßig maschinell gereinigt werden. Grundstückseigentümer sollten das Laub selbst kompostieren oder zu einem städtischen Grünabfall-Sammelplatz bringen.
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