Laub auf Gehwegen: Anlieger müssen vor ihrem Grundstück reinigen

Die Stadt Lingen erinnert Anlieger an ihre Pflicht, Gehwege von Laub, Unkraut und Gras zu reinigen und Grünabfälle nicht auf die Straße zu fegen.

Von Redaktion Lingen (Ems)1 Min. Lesezeit

Nasses Herbstlaub kann Geh- und Fahrradwege rutschig machen. Die Stadt Lingen weist deshalb darauf hin, dass Anlieger den Gehweg vor ihrem Grundstück reinigen müssen. Die Straßenreinigungspflicht gilt auch bei Unkraut- und Grasbewuchs.

Laub und Grünabfälle aus Privatgärten oder von Gehwegen sollen nicht in den öffentlichen Straßenbereich gefegt werden. Das betrifft besonders Straßen, die regelmäßig maschinell gereinigt werden. Grundstückseigentümer sollten das Laub selbst kompostieren oder zu einem städtischen Grünabfall-Sammelplatz bringen.

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