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Lokale Nachrichten

Northeim: Rathaus am 2. Januar geschlossen

Städtische Einrichtungen und Kitas bleiben zu – Notdienste für technische Notfälle verfügbar

Von Redaktion Northeim03.12.25, 10:32

Die Stadt Northeim informiert über besondere Regelungen im neuen Jahr: Am Freitag, den 2. Januar 2026, bleiben das Rathaus sowie alle städtischen Außenstellen geschlossen. Auch die städtischen Kindertagesstätten sind an diesem Tag von der Schließung betroffen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei der Planung ihrer Behördengänge und anderer Anliegen zu berücksichtigen.

Regelungen und Notdienste während der Schließung

Von der ganztägigen Schließung betroffen sind sämtliche städtischen Einrichtungen, einschließlich der Kindertagesstätten. Damit stellt sich Northeim auf einen einmaligen Betriebsausfall zu Beginn des Jahres ein.

Um dennoch kritische Dienstleistungen sicherzustellen, hat die Stadt Northeim für den Bereich Infrastrukturmanagement sowie für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung spezielle Notdienste eingerichtet. Die Erreichbarkeit dieser Notdienste sorgt dafür, dass im Falle von dringenden technischen Problemen oder Notfällen schnell reagiert werden kann.

Kurz erklärtEigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Ein Eigenbetrieb ist eine rechtlich unselbstständige, aber wirtschaftlich eigenständige Organisationseinheit einer Kommune. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist für die Sammlung, Ableitung und Reinigung von Abwasser innerhalb der Stadt Northeim zuständig.

Was Bürgerinnen und Bürger beachten sollten

  • Alle städtischen Anlaufstellen, inklusive Kindertagesstätten, sind am 2. Januar 2026 geschlossen.
  • Für dringende Anliegen in den Bereichen Infrastruktur und Abwasser stehen Notdienste zur Verfügung.
  • Reguläre Behördengänge sollten auf die Zeit vor oder nach dem 2. Januar gelegt werden.
  • Die Stadt Northeim bittet um Verständnis für diese Maßnahme und empfiehlt, die Schließung rechtzeitig bei der persönlichen Planung zu berücksichtigen. So können Unannehmlichkeiten vermieden werden, und der Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen bleibt im Notfall dennoch gewährleistet.

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