Rotenburg erinnert an Gehwegreinigung und Rückschnitt
Die Stadt Rotenburg erinnert Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer an ihre Reinigungspflicht. Sie gilt laut Satzung für bebaute und unbebaute Grundstücke, an die die Stadt die Pflicht übertragen hat. Betroffen sind angrenzende Gehwege sowie in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Baustraßen die Straßenflächen bis zur Mitte.
In diesen Bereichen ist der gesamte befestigte und unbefestigte Straßenraum von Laub und anderen Verunreinigungen freizuhalten. An allen übrigen Straßen müssen die Gehwege gereinigt werden. Wer die Pflicht nicht oder nicht ausreichend erfüllt, kann nach Angaben der Stadt im Fall eines Unfalls mit hohen Kosten konfrontiert sein.
Auch Büsche und Bäume sollten zurückgeschnitten werden, wenn sie Wege oder Straßen überwuchern oder Straßenlaternen und Verkehrszeichen verdecken. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen, um Unfälle zu vermeiden.
Herbstlaub am Fahrbahnrand abzulagern, ist laut Stadt eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
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